Ein Gerüstbauer aus Dortmund erhielt bei uns eine Beratung bzgl. Gesellschaftsrecht. Er hatte ein hohes Anlagenvermögen, welches im Falle einer Insolvenz nicht geschützt war.
Der Rechtsanwalt Jürgen Kleine-Frauns riet dem Unternehmer zu einer Betriebsaufspaltung. Eine GmbH soll das Anlagevermögen erhalten und an die zweite GmbH - die Betreiber GmbH - verpachten. Gesellschaftsrechtlich liegen nun zwei Unternehmen vor.
Der Rechtsanwalt sichert damit den Wort-Case ab. Geht die Betreiber-Gmbh insolvent, kann das Anlagevermögen der zweiten GmbH nicht angegriffen werden. Dies ermöglicht im Worst-Case einen Neustart.