Das Gesellschaftsrecht regelt vornehmlich die interne Beziehung zwischen den Gesellschaftern. Neben der Besteuerung der Erträge können sich die gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen, wie insbesondere die Wahl der Gesellschaftsform, aber auch auf erbrechtliche und güterrechtliche Verhältnisse der Beteiligten auswirken. Nicht zu unterschätzen sind auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Kleine-Frauns betreut Sie zu diesen Fragestellungen.