Rechtsvertretung im Über-/UnterordnungsverhältnisDas Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Verwaltung und dem Bürger oder Unternehmen. Die gefühlte Übermacht des Staates vermengt sich mit dem tatsächlichen Spannungsverhältnis, das sich ergibt, wenn der Staat durch hoheitliche Maßnahmen in Rechte Privater eingreift. Einerseits werden dabei oft die Grenzen der Gesetze unterschätzt, die für jedes Verwaltungshandeln gelten (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG). Andererseits macht gerade dieses Prinzip das Verwaltungsrecht trotz seiner Komplexität und Vielschichtigkeit (Baurecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, usw.) gut beherrschbar. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat Rechtsanwalt Kleine-Frauns als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Verwaltungsrecht gearbeitet. Er kann Sie in diesem Bereich kompetent bei der Lösung Ihres Falles beraten.