Ein Mandant unserer Steuerberatung hatte ein Jahreseinkommen von knapp 25.000 € im Jahr. Die gleiche Summe erhielt er als Abfindung. Die Abfindung wurde gemäß der „Fünftelregelung“ zu knapp über 7.000 € beim Finanzamt versteuert. An Kirchensteuer ergaben sich knapp 655 €.
Kirchensteuer auf eine Abfindung gemindert
Mit dem „Teilerlass“ konnten wir über 320 € Kirchensteuer für unseren Mandanten zurückholen. Der Mandant hatte keine Mühe damit. Wir haben als Steuerberatung den Antrag beim zuständigen Kirchensteueramt der Diözese gestellt.
Die Antragsfrist beträgt zwei Jahre ab Bestandskraft eines Steuerbescheides. Die Hälfte der Kirchensteuer auf eine Abfindung, die sich aus einem in Juli 2008 bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid ergibt, könnten im Juni 2010 noch wiedergeholt werden.