Im Mandantengespräch bemerkte ein Manadant, dass der Kindergartenbeitrag seiner Tochter 484€ (monatlich) beträgt. Er müsse demnach ca. 900€ verdienen, um den Beitrag netto aufzubringen.
Unser Steuertipp: Der Arzt zahlt seiner (bei ihm geringefügig angestellen) Ehefrau zusätzlich den Beitrag im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung. Folge: Der Beitrag kann nach §3 Nr.33 EStG brutto wie netto geleistet werden.
Ersparnis in €: ca. 450€ netto monatlich mehr in der Geldbörse.