Im Rahmen eines privaten Gespräches mit einem Fensterbauer hat ein Mitarbeiter unserer Steuerberatung geäußert, er könne ihm die Lohnnebenkosten pro Mitarbeiter um 350€ senken. Gesagt, getan!
"Bei 10 Mitarbeitern addierte sich die Ersparniss auf 3.500€ pro Monat."Geschäftsführer eines Fensterbauunternehmens aus Dortmund
Mit einem Bündel aus Maßnahmen konnten die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Neben der Senkung der Lohnnebenkosten wurde im Übrigen auch ein Steuervorteil für die Arbeitnehmer erarbeitet. In der Regel prüfen wir bis ca. 30 mögliche Ansätze zur Senkung von Lohnnebenkosten. Folgende Ansätze trafen auf den Fall zu und wurden angewendet:
Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die zur Anwendung kommen können. Wenn eine GmbH Beiträge zahlt, sind unter bestimmten Voraussetzungen 4% steuer- und abgabenfrei. Verträge, die ab 2005 abgeschlossen sind, erhalten einen weitergehenden Freibetrag, für Verträge davor kann eine Pauschalversteuerung Abgaben sparen. Dieser Ansatz konnte die Lohnnebenkosten des Unternehmens stark senken.
Bar- und Sachleistungen bis zu einem gewissen Betrag sind steuerbefreit, soweit diese für von Krankenkassen anerkannte Maßnahmen gezahlt werden. Dies senkte ebenfalls die Lohnnebenkosten des Fensterbauers.
Die Lohnnebenkosten können durch den Fahrtkostenersatz weitergehend gesenkt werden. Regel: Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb kann eine GmbH erstatten und mit 15 % pauschal versteuern (Werbungskosten-Grenze muss beachtet werden).
Zuschüsse der GmbH zu Kindergärten sind in voller Höhe steuer- und abgabenfrei. Dies war ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten.
Berufliche Telefonkosten kann die GmbH steuer- und abgabenfrei erstatten. Hierfür ist die Aufzeichnung eines repräsentativen Zeitraumes von drei Monaten notwendig. Alternativ kann eine Pauschale genutzt werden.
Abschließend haben wir die Lohnnebenkosten durch eine Beratung bzgl. Reisekosten- und Spesenabrechnung weitergehend senken können.