Bochum
Ein Beispiel unserer Steuerberatung - der Bochumer Kunde ist Angestellter im Heilberuf
Steuerberatung bzgl. der Kirchensteuer
Ein Mandant unserer Steuerberatung hatte ein Jahreseinkommen von knapp 25.000 € im Jahr. Die gleiche Summe erhielt er als Abfindung. Die Abfindung wurde gemäß der „Fünftelregelung“ zu knapp über 7.000 € beim Finanzamt versteuert. An Kirchensteuer ergaben sich knapp 655 €.
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Kirchensteuer auf eine Abfindung gemindert