Eine Existenzgründung im Bereich Handwerk bietet nach Auslaufen des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit noch keinen Vollerwerb für den Gründer. Wir wurden damit beauftragt, dass Geschäftsmodell zu prüfen und ein weiteres Vorgehen zu empfehlen.
Für Fliesenleger ist der Meisterzwang gefallen - nur ein Grund für einen immer härteren Preiskampf unter immer mehr Anbietern.
Der Existenzgründer kann sein Geschäft fortführen. Neben der Beantragung der Verlängerung der Fördermittel haben wir diverse Maßnahmen entwickelt, die zu einer konstanten Gewinnsteigerung führen sollten. Vor allem ein Spezialgebiet des Existenzgründers ist vielversprechend und sollte mit Marketingmaßnahmen zu Neukunden führen.
Sollten die Maßnahmen nicht greifen, haben wir die vorrübergehende Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses empfohlen, mit der Möglichkeit des Nebenerwerbes.